Ab sofort sind wir Partner der AOK und können somit allen AOK Mitgliedern
Sonderkonditionen oder die Rücken- Strasse anbeiten.
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Ausbildungsbetrieb der IHK
Seit 2006 bildet das aktiv-sport-center Lehrlinge zum Sport- und Fitness- kaufmann /-frau aus.
Rehasport auf ärztliche Verordnung im Racket Center
JETZT im aktiv-sport-center: Im Gesundheitssportverein "Rückgrad e.V." körperliche Leistungsfähigkeit wiedergewinnen
Das sportliche Training im aktiv-sport-center erhält seit Februar 2011 eine wichtige Ergänzung:
der Gesundheitssportverein „Rückgrad e.V.“ bietet Menschen mit funktionellen Problemen des Bewegungsapparates ein passendes Sportprogramm an.
In speziellen Kleingruppen werden Fähigkeiten erworben, die jedem Teilnehmer die Möglichkeit einer langfristigen Steigerung von Lebensqualität und Gesundheit geben. Die Programme werden von speziell ausgebildeten Rehasport-Fachübungsleitern durchgeführt.
Vor allem nach Operationen, Kuraufenthalten oder bei chronischen Erkrankungen wie Rückenschmerzen wird Rehasport empfohlen. Dieser kann von jedem Hausarzt oder Facharzt verordnet werden. Nach der Gesetzeslage haben entsprechend vorbelastete Patienten sogar einen Rechtsanspruch auf ärztlich verordneten Rehabilitationssport. Die Krankenkassen übernehmen nach Prüfung und Genehmigung die Kosten für maximal 50 Einheiten innerhalb von 18 Monaten, bei bestimmten Indikationen sogar mehr.
Gerade bei chronischen Beschwerden ist nur mit einem langfristigen und aktiven Training eine Besserung zu erzielen.
Ziel des Reha-Sports ist die
Stärkung von Ausdauer und Kraft
Verbesserung von Koordination und Flexibilität
Verbesserung der Beschwerden
Aufwertung des Selbstbewusstseins
Hilfe zur Selbsthilfe
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/physio-therapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/rosa Schein) nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt.
Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
Die Leistungen sind von allen Kostenträgern
gesetzliche Krankenkassen
gesetzliche Unfallversicherungsträger
die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
die Träger der Alterssicherung der Landwirte
die Träger der Kriegsopferversorgung
anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Neben dem normalen Rehasportprogramm besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zur Optimierung Ihres gesundheitlichen Befindens in Anspruch zu nehmen.
So einfach geht es:
Schritt 1: Informieren Sie sich bei uns über Ihre Möglichkeiten.
Schritt 2: Lassen Sie sich vom Arzt Rehasport verordnen.
Schritt 3: Die Krankenkasse genehmigt Ihre Verordnung.
Schritt 4: Starten Sie ihr Gesundheitstraining im aktiv-sport-center in Vöhringen.
Schritt 5: Profitieren Sie spürbar von unserem Angebot, und das jeden Tag
Studio-Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Fr.
9.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 22.00 Uhr
Di., Do.
15.00 - 22.00 Uhr
Sa.
14.00 - 19.30 Uhr
So. + Feiertags
9.00 - 12.00 Uhr
Oktober bis März:
16.00 - 20.00 Uhr